01. Sind alle Origamikunstfiguren wirklich aus nur einem Blatt Papier gefaltet?
02. Wo finde ich die Faltanleitungen zu den Origamimodellen?
03. Kann ich eine Faltanleitung kaufen?
04. Ich habe ein Kunstwerk gekauft, darf ich es auffalten?
05. Wie ist die Rechtslage, wenn ich Figuren von Rudolf Deeg nachfalte?
06. Darf ich Fotos von einem Deeg Origami veröffentlichen?
01. Sind alle Origamikunstfiguren wirklich aus nur einem Blatt Papier gefaltet?
Ja, wirklich.
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02. Wo finde ich die Faltanleitungen zu den Origamimodellen?
Alle Origamifiguren in der Galerie wurden von Rudolf Deeg selbst erfunden. Es sind keine Faltanleitungen dazu erhältlich.
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03. Kann ich eine Faltanleitung kaufen?
Nein. Der Origamikünstler möchte verhindern, dass Plagiate seiner Werke in Umlauf geraten.
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04. Ich habe ein Kunstwerk gekauft, darf ich es auffalten?
Nein. Durch den Erwerb des Kunstwerkes sind Sie zwar Eigentümer des Objektes geworden, das Urheberrecht des Künstlers bleibt davon jedoch unberührt. Gemäß § 14 UrhG verbietet Rudolf Deeg eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Werke. Als Eigentümer steht es Ihnen jedoch frei, das Kunstwerk in seiner unangetasteten Gesamtheit zu zerstören - zum Beispiel durch Verbrennung. Wir hoffen natürlich, dass Sie keine Motivation dazu haben. Ausnahme: Geldscheinfaltungen aus echten Euroscheinen dürfen zum Zwecke des Einsatzes im Zahlungsverkehr selbstverständlich aufgefaltet werden.
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05. Wie ist die Rechtslage, wenn ich Figuren von Rudolf Deeg nachfalte?
Falls es Ihnen gelingt, ein Papier in die Form eines Deeg Origami zu bringen, handelt es rechtlich um ein sog. Plagiat und damit um einen Diebstahl geistigen Eigentums. Sie dürfen ein Plagiat ohne die Zustimmung des Urhebers der Vorlage nicht weitergeben, ausstellen (z.B. im Internet) oder verkaufen. Auch dann nicht, wenn Sie sich deutlich als Urheber des Plagiats hervorheben und somit davon distanzieren, eine Fälschung erschaffen zu haben.
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06. Darf ich Fotos von einem Deeg Origami veröffentlichen?
Das kommt darauf an. Möchten Sie das Kunstwerk kommerziell nutzen, benötigen Sie die ausdrückliche Nutzungserlaubnis des Künstlers. Diese wird nicht konkludent mit dem Erwerb eines Kunstwerkes gegeben und kann auch nicht gutgläubig erworben werden. Gegen eine nicht kommerzielle Nutzung im rein privaten Rahmen (z.B. in Ihrem privaten Blog oder auf Ihrer privaten Homepage) haben wir keine Einwände. Möchten Sie das Bild allerdings (unentgeltlich) in einer Zeitschrift abdrucken lassen, bedarf es wieder der Erlaubnis des Künstlers. Beachten Sie bitte, dass Sie grds. nur Fotos veröffentlichen dürfen, die Sie selbst gemacht haben und/oder an denen Sie die Rechte (erworben) haben. Das schließt alle Fotos aus, die Sie von Deeg Origamis im Internet oder in Zeitschriften und Büchern finden.
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Links zur Vertiefung:
Deutsches Urheberrechtsgesetz
Rechtsanwälte zu Rechten und Pflichten des Kunsteigentümers
Website für Kunstrecht zur Verfügungsgewalt über ein Kunstwerk und dessen Schutz
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